Atelier Klitzeklein
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Gut zu wissen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Klare Regeln rund um euer Shooting – damit ihr von Anfang an wisst, woran ihr seid.

Auf dieser Seite

AGBGeltungsbereichVertragsschlussAnzahlung & VerschiebungAufsichtspflichtHaftungVersicherungNutzungsrechteLieferungVeröffentlichungWiderruf & Schluss

Damit alles klar ist

AGB

Stand: Oktober 2026

Natascha, Fotografin des Ateliers, mit einem Baby auf dem Arm

Eure Vertragspartnerin

Atelier Klitzeklein

Inhaberin: Natascha Korfanty

Giesenfeldstraße 42
47239 Duisburg-Rumeln

kontakt@atelier-klitzeklein.de

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Fotoshootings, Bildbearbeitung und Bildprodukte zwischen Atelier Klitzeklein, Inhaberin Natascha Korfanty, Giesenfeldstraße 42, 47239 Duisburg-Rumeln (im Folgenden „Fotografin“) und ihren Kundinnen und Kunden (im Folgenden „Kunde“).

(2) Vertragspartner ist die buchende Person. Sie informiert mitgebrachte Begleitpersonen über die Regeln in § 4. Eigene gesetzliche Pflichten der Begleitpersonen bleiben unberührt.

(3) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Fotografin ihnen ausdrücklich zustimmt.

(4) Der Kunde erhält diese AGB vor Abgabe seiner verbindlichen Buchung in speicherbarer Form.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang

(1) Der Vertrag kommt zustande, wenn die Fotografin die Buchung bestätigt. Mit der Bestätigung ist auch der Termin verbindlich. Ist eine Anzahlung vereinbart, ist sie innerhalb von 7 Tagen nach der Bestätigung fällig.

(2) Leistungsumfang, Dauer, Anzahl der bearbeiteten Bilder, Dateiformat, Lieferart und Gesamtpreis ergeben sich aus der vor Vertragsschluss mitgeteilten Paketbeschreibung. Spätere Preisänderungen berühren bestehende Buchungen nicht.

(3) Die Fotografin gestaltet das Shooting nach eigenem künstlerischen Ermessen (Licht, Perspektive, Posing, Bearbeitungsstil) und trifft eine fachliche Vorauswahl der Bilder. Wünsche des Kunden berücksichtigt sie, soweit es möglich ist. Ein bestimmtes Bildergebnis – etwa ein lächelndes oder schlafendes Kind – ist nicht geschuldet; ausdrücklich vereinbarte Eigenschaften bleiben unberührt.

(4) Der Paketpreis, abzüglich einer geleisteten Anzahlung, ist nach dem Shooting fällig, in den in der Buchungsbestätigung genannten Zahlungsarten. Die Bilder werden nach vollständiger Zahlung geliefert; gesetzliche Zurückbehaltungsrechte des Kunden bleiben unberührt.

§ 3 Anzahlung, Terminverschiebung und Absage

(1) Ob und in welcher Höhe eine Anzahlung fällig wird, ergibt sich aus der vor Vertragsschluss mitgeteilten Paketbeschreibung. Eine Anzahlung wird vollständig auf den Paketpreis angerechnet. Die folgenden Absätze gelten für alle Pakete, mit und ohne Anzahlung.

(2) Der Kunde kann seinen Termin verschieben. Die Absage soll möglichst bis 48 Stunden vorher per E-Mail an kontakt@atelier-klitzeklein.de, telefonisch oder per WhatsApp an +49 1575 7186781 erfolgen; ist das Kind krank, auch kurzfristig. Eine Diagnose muss nicht genannt werden. Ersatztermine werden einvernehmlich vereinbart.

(3) Bei einer Verschiebung wird eine geleistete Anzahlung nicht ausgezahlt, sondern vollständig auf den Ersatztermin angerechnet.

(4) Sagt der Kunde endgültig ab, erscheint er ohne Absage nicht, oder kommt innerhalb von 12 Monaten trotz mindestens drei zumutbarer Terminangebote der Fotografin kein Ersatztermin zustande, stehen der Fotografin die gesetzlichen Ansprüche zu, insbesondere die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen (§ 648 BGB). Sie verlangt davon nur eine geleistete Anzahlung; ohne Anzahlung verlangt sie nichts. Darüber hinaus geleistete Zahlungen werden erstattet.

(5) Kann die Fotografin einen Termin nicht wahrnehmen (etwa wegen Krankheit), bietet sie einen Ersatztermin an. Dessen Annahme ist freiwillig. Lehnt der Kunde ab, erstattet die Fotografin alle geleisteten Zahlungen; Schadensersatzansprüche richten sich nach § 5.

(6) Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und Rückzahlungsrechte bleiben unberührt.

§ 4 Aufsichtspflicht der Eltern

(1) Die Aufsichtspflicht für das Kind bleibt während des gesamten Aufenthalts im Studio und am Aufnahmeort bei den Eltern bzw. einer von ihnen beauftragten geeigneten Begleitperson. Sie geht nicht auf die Fotografin über, auch nicht, wenn diese das Kind positioniert oder kurz hält. Eigene Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten der Fotografin bleiben unberührt.

(2) Eltern bleiben während des Shootings in unmittelbarer Reichweite ihres Kindes. Sie sichern es insbesondere bei Aufnahmen auf erhöhten Flächen, in Requisiten, Körben oder auf Sitzgelegenheiten.

(3) Geschwisterkinder und weitere mitgebrachte Kinder beaufsichtigen die Eltern ebenfalls selbst. Kinder dürfen sich nicht unbeaufsichtigt im Studio bewegen.

(4) Requisiten, Licht- und Kameratechnik, Kabel und Stative sind kein Spielzeug. Eltern achten darauf, dass ihr Kind diese nur auf Anweisung der Fotografin und unter ihrer eigenen Aufsicht berührt.

(5) Eltern teilen der Fotografin vor dem Shooting mit, was für die sichere Durchführung wichtig ist, etwa Allergien gegen Stoffe, Blumen oder Lebensmittel. Eine Diagnose ist nicht nötig. Ist das Kind am Shootingtag krank, wird der Termin nach § 3 Abs. 2 verschoben.

§ 5 Haftung

(1) Eltern und Begleitpersonen haften für Schäden an Studio, Einrichtung, Requisiten oder Technik der Fotografin nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere bei einer Verletzung der Aufsichtspflicht nach § 4 (§ 832 BGB).

(2) Beruht ein Unfall oder eine Verletzung des Kindes allein auf einer Verletzung der Aufsichtspflicht, haftet die Fotografin nicht. Bei gemeinsamer Verursachung gilt § 254 BGB.

(3) Die Fotografin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Fotografin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen.

(4) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung der Fotografin auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(5) Mitgebrachte Kleidung, Wertsachen, Kinderwagen und Spielzeug bleiben in der Obhut der Eltern; für Schäden daran gelten die Absätze 3 und 4.

(6) Gehen Aufnahmen verloren, bietet die Fotografin, soweit möglich und zumutbar, ein kostenloses Ersatzshooting an. Gesetzliche Rechte auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt und Rückzahlung bleiben unberührt; Schadensersatz richtet sich nach den Absätzen 3 und 4.

§ 6 Versicherung

(1) Die Eltern sind selbst für ihren Versicherungsschutz verantwortlich. Die Fotografin empfiehlt eine private Haftpflichtversicherung, die auch Schäden durch deliktunfähige Kinder (unter 7 Jahren) einschließt, sowie eine Unfallversicherung für das Kind. Der Abschluss ist keine Teilnahmevoraussetzung.

(2) Die Fotografin unterhält keine Unfallversicherung für Kunden. Ihre Haftung nach § 5 bleibt davon unberührt.

(3) Entsteht ein Schaden nach § 5 Abs. 1 und besteht eine Haftpflichtversicherung, teilen die Eltern der Fotografin deren Namen und die Schadennummer mit.

§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Alle Aufnahmen sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht bleibt bei der Fotografin.

(2) Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die private, nichtgewerbliche Nutzung. Dazu zählen Abzüge, Fotobücher, Karten und Beiträge auf persönlich genutzten Social-Media-Profilen, auch wenn sie öffentlich sichtbar sind.

(3) Eine gewerbliche Nutzung, der Verkauf der Bilder oder die Teilnahme an Fotowettbewerben bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin.

(4) Bei Veröffentlichung im Internet nennt der Kunde die Fotografin als Urheberin, etwa durch Markierung oder den Hinweis „Foto: Atelier Klitzeklein“.

(5) Filter und sonstige gestalterische Veränderungen bedürfen vor einer Veröffentlichung der Zustimmung der Fotografin. Erlaubt bleiben Zuschnitt für Druckformate, technisch nötige Größenanpassungen und Änderungen nach § 39 Abs. 2 UrhG.

(6) Unbearbeitete Rohdaten (RAW-Dateien) und nicht ausgewählte Aufnahmen werden nicht herausgegeben.

§ 8 Bildauswahl, Lieferung und Reklamation

(1) Nach dem Shooting erhält der Kunde innerhalb von 14 Tagen eine passwortgeschützte Online-Galerie mit der Vorauswahl. Daraus wählt er innerhalb von 4 Wochen die zum Paket gehörenden Bilder. Vor Ablauf erinnert die Fotografin und setzt eine angemessene Nachfrist; allein der Ablauf der Galerie lässt keine Ansprüche entfallen.

(2) Die ausgewählten Bilder werden innerhalb von 3 Wochen bearbeitet und in dem in der Paketbeschreibung genannten Format per Download geliefert. Der Download steht 30 Tage bereit. Der Kunde sichert die Dateien selbst; die Fotografin archiviert sie noch 12 Monate ab Lieferung.

(3) Zusätzliche Bilder können nachgekauft werden. Es gilt der vor der Nachbestellung mitgeteilte Preis.

(4) Offensichtliche Mängel an den gelieferten Dateien oder Bildprodukten teilt der Kunde möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung mit; die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben unberührt. Innerhalb der vereinbarten Beschaffenheit besteht künstlerischer Gestaltungsspielraum; eine bloße Abweichung vom persönlichen Geschmack ist kein Mangel.

(5) Farbabweichungen zwischen Bildschirm und Druck sind technisch bedingt und kein Mangel, wenn die Abzüge nicht bei der Fotografin bestellt wurden.

§ 9 Veröffentlichung durch die Fotografin und Datenschutz

(1) Die Fotografin veröffentlicht Bilder (Website, Social Media, Werbung) nur mit gesonderter, freiwilliger Einwilligung aller abgebildeten Erwachsenen und der Sorgeberechtigten abgebildeter Kinder: bei gemeinsamer Sorge beider, bei Alleinsorge der allein sorgeberechtigten Person. Ist ein Kind alt genug, die Tragweite zu verstehen, willigt es zusätzlich selbst ein. Die Einwilligung ist keine Bedingung für die Buchung.

(2) Eine Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Danach werden Online-Veröffentlichungen entfernt und vorhandene Druckbestände nicht weiter verteilt. Die bis zum Widerruf erfolgte Nutzung bleibt rechtmäßig.

(3) Personenbezogene Daten verarbeitet die Fotografin zu den Zwecken und auf den Rechtsgrundlagen, die in der Datenschutzerklärung genannt sind.

§ 10 Widerrufsrecht und Schlussbestimmungen

(1) Ein Widerrufsrecht besteht nach Maßgabe der gesonderten Widerrufsbelehrung. Mit Leistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt die Fotografin nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden; die nötigen Erklärungen werden gesondert eingeholt.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit dadurch keine zwingenden Schutzvorschriften ihres Wohnsitzstaates entzogen werden.

(3) Die Fotografin ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(4) Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Atelier Klitzeklein

Atelier Klitzeklein · Neugeborenen- & Babyfotografie · Duisburg-Rumeln (Rheinhausen)

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